Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Aschendorf-Hümmling e.V., Papenburg-Aschendorf, (Legienstr. 6, 26871 Papenburg).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Lingen e.V. am 09.04.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Aschendorf-Hümmling e.V., Papenburg-Aschendorf, (Legienstr. 6, 26871 Papenburg).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 29.01.2010 mit Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Lingen e.V. mit Sitz in Lingen (AG Osnabrück VR 100009) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.