Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Göttingen e.V, Göttingen (Karl-Methe-Straße 18 b, 37083 Göttingen). Die Verschmelzung mit dem Verein Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Northeim e.V. (übernehmender Verein) wurde am 29.06.07 in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins eingetragen. Der Verein ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Göttingen e.V, Göttingen (Karl-Methe-Straße 18 b, 37083 GöttingenDeutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Göttingen e.V, Göttingen (Karl-Methe-Straße 18 b, 37083 Göttingen20.04.2007 und die des übernehmenden Vereins vom 20.04.2007 zugestimmt haben, ist der Verein durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes auf den Verein Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Northeim e.V. ( übernehmender Verein) mit dem genannten Verein verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme gem. §§ 2 Nr. 1, 4 ff, 99 ff UmwG). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Vereins wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.