VR 594: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Marburg, Marburg (Im Rudert 13, 35043 Marburg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gießen e.V. - jetzt nach Änderung des Namens: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Marburg-Gießen e.V. - am 22.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 594: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Marburg, Marburg (Im Rudert 13, 35043 Marburg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem Verein Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Gießen e.V. mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, VR 659) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.