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Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V., Rostock (VR 157)

Firmendaten

Anschrift
Erich-Schlesinger-Str. 37
18059 Rostock
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 157
Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. aus Rostock ist im Handelsregister Rostock unter der Nummer VR 157 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 17.08.2017
Berichtigung

VR 157: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V., Rostock (Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock). Der Verein hat nach Maßgabe der Ausgliederungspläne vom 06.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 25.06.2016 Teile seines Vermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rostocker Deutsches Rotes Kreuz Werkstätten gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13575) und auf die Deutsches Rotes Kreuz Rostocker Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13576) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 28.06.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 17.06.2017 Teile seines Vermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rostocker Deutsches Rotes Rostock Wohnen und Pflege gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13902) als übernehmender Rechtsträger übertragen.

Calendar 08.08.2017
Veränderung

VR 157: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V., Rostock (Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 28.06.2017 sowie des Zustimmungsbeschusses seiner Mitgliederversammlung vom 17.06.2017 Teile seines Vermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rostocker Deutsches Rotes Rostock Wohnen und Pflege gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13902) als übernehmender Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.08.2016
Veränderung

VR 157: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Rostock e.V., Rostock (Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock). Der Verein hat nach Maßgabe der Ausgliederungspläne vom 06.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschusses seiner Mitgliederversammlung vom 25.06.2016 Teile seines Vermögens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rostocker Deutsches Rotes Kreuz Werkstätten gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13575) und auf die Deutsches Rotes Kreuz Rostocker Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13576) als übernehmende Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.