Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Heepen e.V., Bielefeld, (Rüggesiek 21, 33719 Bielefeld).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Bielefeld-Mitte (AG Bielefeld VR 1468) am 03.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Heepen e.V., Bielefeld, (Rüggesiek 21, 33719 Bielefeld).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 05.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2009 mit dem Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Bielefeld-Mitte e. V. mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld VR 1468) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.