Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Holtwick e.V., Rosendahl (Breslauer Straße 2, 48720 Rosendahl). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsches Rotes Kreuz, Ortsveein Osterwick/Darfeld e.V., Rosendahl( Amtsgericht Coesfeld, VR 469 ) am 24.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Holtwick e.V., Rosendahl (Breslauer Straße 2, 48720 Rosendahl). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.06.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2011 mit dem Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Osterwick/Darfeld e. V. mit Sitz in Rosendahl (Amtsgericht Coesfeld VR 469) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.