VR 4196: Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Ratheim e. V., Hückelhoven (Am Haller 4, 41836 Hückelhoven). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Heinsberg e.V. (Amtsgericht Aachen VR 70228) am 01.03.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 4196: Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Ratheim e. V., Hückelhoven (Am Haller 4, 41836 Hückelhoven). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.15 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 20.08.15 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.10.15 mit dem Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Heinsberg e.V. mit Sitz in Heinsberg (Amtsgericht Aachen, VR 70228) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.