Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Seppenrade e.V., Lüdinghausen, (Malerweg 16, 59348 Lüdinghausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Lüdinghausen e. V. am 01.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Seppenrade e.V., Lüdinghausen, (Malerweg 16, 59348 Lüdinghausen).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2009 mit dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Lüdinghausen e.V. mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld VR 6534) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.