Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Jülich e.V., Jülich (Oststraße 22, 52428 Jülich). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.06.2011 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2011 mit dem Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Aldenhoven e.V. mit Sitz in Aldenhoven (Amtsgericht Düren VR 20672) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Jülich e.V., Jülich, (Oststraße 22, 52428 Jülich).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 08.12.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2009 mit dem Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Titz e.V. mit Sitz in Titz (Amtsgericht Düren VR 20541) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Jülich e.V., Jülich, (Oststraße 22, 52428 Jülich).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.11.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2009 mit dem Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Jülich e.V. mit Sitz in Jülich (Amtsgericht Düren VR 20187) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Jülich e.V., Jülich, (Oststraße 22, 52428 Jülich).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.11.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2009 mit dem Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Koslar mit Sitz in Jülich-Koslar (Amtsgericht Düren VR 20338) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.