HRB 18170: DevelopVisio Parking GmbH, Bonn, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: DevelopVisio Innovation Greenhouse GmbH.
HRB 18170: DevelopVisio Parking GmbH, Bonn, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn. Mit der DevelopVisio Real Estate GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 15725) als herrschendem Unternehmen ist am 21.11.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2018 zugestimmt.
DevelopVisio Parking GmbH, Bonn, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Pierdzig, Jörg Oliver, Erftstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DevelopVisio Parking GmbH, Bonn, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2010. Geschäftsanschrift: Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn. Gegenstand: ist das Halten und Betreiben von Immobilien sowie Standortentwicklungen, inklusive Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Grundbesitz. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Haas, Jörg Edmund, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DevelopVisio Parking GmbH & Co. KG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 6532) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.