HRA 4263: Dißmann Vermögens- und Grunstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Gütersloh (von-Schell-Straße 21, 33332 Gütersloh). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dißmann Immobilien GmbH & Co. KG am 11.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 4263: Dißmann Vermögens- und Grunstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Gütersloh (von-Schell-Straße 21, 33332 Gütersloh). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der Dißmann Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRA 16086) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.