HRB 32216: Diakonie Bethanien gemeinnützige GmbH, Solingen, Aufderhöher Straße 169, 42699 Solingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieger, Eckhard, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ricken, Stephan, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32216: Diakonie Bethanien gemeinnützige GmbH, Solingen, Aufderhöher Straße 169, 42699 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2021. Geschäftsanschrift: Aufderhöher Straße 169, 42699 Solingen. Gegenstand: Die Diakonie Bethanien gemeinnützige GmbH dient hilfsbedürftigen Menschen, wie Alten, Kranken, Behinderten, Erholungssuchenden ohne Ansehung von Nationalität, Herkunft, Geschlecht, religiöser und politischer Anschauung. Zur Wahrnehmung ihres satzungsgemäßen Auftrags kann sie insbesondere stationäre, ambulante oder teilstationäre Einrichtungen der Pflege, Krankenhäuser, Therapie-, Erholungseinrichtungen, Tagungs-, Aus- und Weiterbildungsstätten unterhalten, sich an Vereinen und Gesellschaften beteiligen, solche gründen oder erwerben. Sie kann auch Einrichtungen und Gesellschaften mit vergleichbarer Zielsetzung im administrativen Bereich unterstützen. Sie trägt Verantwortung für die Versorgung und Pflege ihrer Diakonissen einschließlich deren Alters- und Invaliditätsversorgung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen bis zu fünf Geschäfstsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte mit der Evangelischen Stiftung Bethanien von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Fehler, Hartmut, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Rieger, Eckhard, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Ruf, Matthias, Kassel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Diakonisches Werk Bethanien e.V., Solingen (Amtsgericht Wuppertal, VR 25616) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 19.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.