13 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Weseler Straße 539, 48163 Münster |
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a)
07.01.2025
Wendt |
12 |
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
sowie die selbstlose Unterstützung von
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der
Abgabenordnung (AO), die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Die Gesellschaft dient der
Pflege und Betreuung von alten oder
körperlich, geistig oder seelisch kranken
Menschen ohne Rücksicht auf deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft,
Geschlecht und Wohnsitz sowie der
ambulanten, vor- und nachstationären
Behandlung, Pflege, Betreuung,
Rehabilitation und der selbstlosen
Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen.
2. Dieser Zweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Errichten und
Betreiben ambulanter, teilstationärer, vor-
und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-,
Betreuungs- und
Rehabilitationseinrichtungen
(Pflegedienste) zur häuslichen Kranken-,
Alten- und Familienpflege, Ergotherapie
und Hospizarbeit mit den sonstigen
Nebenbetrieben und flankierenden
Diensten.
3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer
1 genannten Zwecke auch im Rahmen
eines planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zum
Unternehmensverbund "Diakonie Münster"
gehörenden steuerbegünstigten
Körperschaften, durch das Erbringen oder
die Inanspruchnahme von Lieferungen und
Leistungen aller Art und durch
Nutzungsüberlassungen. Zu den in
Anspruch genommenen Leistungen
gehören Leistungen der Verwaltung und
Geschäftsführung, des Controllings, der
Buchhaltung, der Faktura bzw.
Leistungsabrechnung,
Vertragsmanagement, Verwaltung- und
Koordinationsleistungen im
Zusammenhang mit dem
Bundesfreiwilligendienst,
Qualitätsmanagement, zentrale Service-
und IT-Leistungen, zentraler Einkauf und
Beschaffung, Öffentlichkeitsarbeit,
Beratungsdienstleistungen, Verwaltung und
Entwicklung von Personal,
Personaldienstleistungen,
Interessenvertretung, Mittelakquise und
Fundraising sowie Liquiditätshilfen,
Arbeitssicherheitsdienstleistungen und
Nutzungsüberlassungen.
4. Die in Ziffer 1 genannten Zwecke können
auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts zur Förderung der in der
Abgabenordnung genannten
steuerbegünstigten Zwecke. Die
Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an
die zum Unternehmensverbund "Diakonie
Münster" gehörenden steuerbegünstigten
Gesellschaften. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.
5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Körperschaften zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die der Erreichung oder Förderung des
Gesellschaftszwecks dienen. Auch darf sie
andere Gesellschaften gründen, betreiben,
übernehmen oder sich an ihnen beteiligen.
Die Gesellschaft darf auch
Zweigniederlassungen errichten.
6. Die Gesellschaft darf ferner alle zur
Unterhaltung oder Unterstützung der
vorgenannten Einrichtungen und Dienste
notwendigen Nebenbetriebe und
flankierenden Einrichtungen gründen
und/oder betreiben. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
09.03.2024
Oesing |
11 |
a)
Diakonie Münster - Diakonie mobil gGmbH
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens
sowie die selbstlose Unterstützung von
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der
Abgabenordnung (AO), die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Die Gesellschaft dient der
Pflege und Betreuung von alten oder
körperlich, geistig oder seelisch kranken
Menschen ohne Rücksicht auf deren
Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft,
Geschlecht und Wohnsitz sowie der
ambulanten, vor- und nachstationären
Behandlung, Pflege, Betreuung,
Rehabilitation und der selbstlosen
Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen.
2. Dieser Zweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Errichten und
Betreiben ambulanter, vor- und
nachstationärer Behandlungs-, Pflege-,
Betreuungs- und
Rehabilitationseinrichtungen
(Pflegedienste) zur häuslichen Kranken-,
Alten- und Familienpflege, Ergotherapie
und Hospizarbeit mit den sonstigen
Nebenbetrieben und flankierenden
Diensten.
3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer
1 genannten Zwecke auch im Rahmen
eines planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zum
Unternehmensverbund "Diakonie Münster"
gehörenden steuerbegünstigten
Körperschaften, durch das Erbringen oder
die Inanspruchnahme von Lieferungen und
Leistungen aller Art und durch
Nutzungsüberlassungen.
Zu den in Anspruch genommenen
Leistungen gehören Leistungen der
Verwaltung und Geschäftsführung, des
Controllings, der Buchhaltung, der Faktura
bzw. Leistungsabrechnung,
Vertragsmanagement, Verwaltung- und
Koordinationsleistungen im
Zusammenhang mit dem
Bundesfreiwilligendienst,
Qualitätsmanagement, zentrale Service-
und IT-Leistungen, zentraler Einkauf und
Beschaffung, Öffentlichkeitsarbeit,
Beratungsdienstleistungen, Verwaltung und
Entwicklung von Personal,
Personaldienstleistungen,
Interessenvertretung, Mittelakquise und
Fundraising sowie Liquiditätshilfen,
Arbeitssicherheitsdienstleistungen und
Nutzungsüberlassungen.
4. Die in Ziffer 1 genannten Zwecke können
auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts zur Förderung der in der
Abgabenordnung genannten
steuerbegünstigten Zwecke. Die
Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an
die zum Unternehmensverbund "Diakonie
Münster" gehörenden steuerbegünstigten
Gesellschaften. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden.
5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Körperschaften zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die der Erreichung oder Förderung des
Gesellschaftszwecks dienen. Auch darf sie
andere Gesellschaften gründen, betreiben,
übernehmen oder sich an ihnen beteiligen.
Die Gesellschaft darf auch
Zweigniederlassungen errichten.
6. Die Gesellschaft darf ferner alle zur
Unterhaltung oder Unterstützung der
vorgenannten Einrichtungen und Dienste
notwendigen Nebenbetriebe und
flankierenden Einrichtungen gründen
und/oder betreiben. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Des Weiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 12 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen sowie der
Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. |
a)
29.09.2023
Oesing |
10 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schülbe, Ulrich, Greven, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.10.2022
Wendt |