HRB 20026: Diakonie Malchin gGmbH, Malchin, Walter-Block-Str. 11, 17139 Malchin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2020 mit der Diakoniwerk Stargard GmbH mit Sitz in Neustrelitz (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 6291) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20026:Diakonie Malchin gGmbH, Malchin, Walter-Block-Str. 11, 17139 Malchin.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bröcker, Brigitte, Neubrandenburg, * ‒.‒.‒‒; Preibisch, Roland, Waren (Müritz), * ‒.‒.‒‒.
HRB 20026:Diakonie Malchin gGmbH, Malchin, Walter-Block-Str. 11, 17139 Malchin.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2014. Geschäftsanschrift: Walter-Block-Str. 11, 17139 Malchin. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft will eine zeitgemäße Form der Diakonie üben. Sie verfolgt damit Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft will dort tätig werden, wo Menschen ihrer Hilfe und Betreuung bedürfen. Zweck der Gesellschaft ist · die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, · die selbstlose Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Unterstützung von Personen, die sich in Lebenslagen entsprechend des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung befinden, · die Förderung des Wohlfahrtswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 9 Abgabenordnung durch das Betreiben von Einrichtungen im Sinne des § 66 Abgabenordnung, die im besonderen Maß den vorgenannten Personen dienen, · die selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des § 54 der Abgabenordnung ist, insbesondere durch die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben der Nordkirche unter deren Mitverantwortung, soweit ihr diese übertragen worden sind. Die Gesellschaft verfolgt so gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch a) Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste wie z.B. Altenpflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Wohnstätten, Unterkünfte und Jugendeinrichtungen, b) die Vertretung der Diakonie gegenüber den Partnern in der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, c) das Feiern von Gottesdiensten und Andachten. Die Gesellschafterversammlung kann die Übernahme weiterer Aufgabengebiete beschließen, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt. (3) Die Gesellschaft führt ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden und diakonischen Einrichtungen im Gebiet des früheren Kirchenkreises Malchin durch. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam. Geschäftsführer: de Boor, Christoph, Hohenzieritz, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Diakonieverein Malchin e.V., Sitz : Malchin (Amtsgericht Demmin, VR 130) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 28.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.