Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
c)
1. Der Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des Wohlfahrtswesens
insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe,
der der Erziehung, der Volks- und
Berufsbildung und der Hilfen für Menschen
mit Behinderung sowie der selbstlosen
Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung
(AO) genannten Personenkreis auf
diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der
Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der
Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie
sie im Alten und Neuen Testament
überliefert ist und in der Evangelischen
Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist,
dem Anspruch der hilfsbedürftigen
Menschen auf Selbstbestimmung gerecht
zu werden und sie zu befähigen im
Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten
eigenverantwortlich zu handeln. Das
Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft
spiegelt den gemeinsamen diakonischen
Leitsatz ,,Mit Menschen Perspektiven
schaffen'' wider. Die Mitarbeiter sollen einer
Kirche angehören, die Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der
Organe und leitende Mitarbeiter sollen
evangelischen Glaubensbekenntnisses
sein. Rechte aus diesem Absatz können
nur die Gesellschaft und die Gesellschafter
geltend machen, eine anderweitige
Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der
Unternehmensweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben von
Wohn- und Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie ambulante Dienste, Einrichtungen
der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der
Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen
sowie Einrichtungen der schulischen und
beruflichen Qualifikation und Forschung
sowie offene Jugendarbeit und
Übermittagsbetreuung. 4. Ihre
steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die
Gesellschaft auch durch planmäßiges
Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit
ihrem Gesellschafter Diakonie
Michaelshoven e.V. und allen
Gesellschaften, an denen der
Gesellschafter Diakonie Michaelshoven
e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der
rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie
die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6.
Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des
Diakonie Michaclshoven e. V., Köln, und ist
Mitglied des als Werk der Kirche und als
Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen
Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch
zugleich dem Bundesspitzenverband
Diakonie Deutschland - Evangelisches
Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
(EWDE) angeschlossen. Sie wird in ihrer
Innen - und Außendarstellung an zentraler
Stelle stets den Namen und das Logo des
Diakonie Michaelshoven e. V. mitführen,
solange diakonische Organisationen
zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich
die Geschäftsanteile halten. 7. Die
Gesellschaft ermöglicht und fördert die
ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen
Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt
werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferne wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst. |
a)
29.01.2024
Dr. Stephan |
HRB 57131: Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen gGmbH, Köln, Pfarrer-te-Reh-Straße 1, 50999 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Wolfgang Heinz, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Marquardt, Jörg, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 57131: Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH, Köln, Pfarrer-te-Reh-Straße 2, 50999 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere wurden § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), § 9 (Aufsichtsrat) und § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrates) geändert. Neue Firma: Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen gGmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pfarrer-te-Reh-Straße 1, 50999 Köln. 1. Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, der der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und der Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz,,Mit Menschen Perspektiven schaffen'' wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie offene Jugendarbeit und Übermittagsbetreuung. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und trägt Sorge für die Erfüllung der Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei dem Verein, der Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe und dadurch zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 24.11.2021 einen Teil ihres Vermögens im Wege der Abpaltung zur Aufnahme auf die Diakonie Michaelshoven Kindertagesstätten gGmbH mit Sitz in Köln (Amstgericht Köln HRB 107615) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 57131: Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH, Köln, Pfarrer-te-Reh-Straße 2, 50999 Köln. Prokura erloschen: Graf, Joachim, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 57131: Kinder und Familienhilfen Michaelshoven gGmbH, Köln, Pfarrer-te-Reh-Straße 2, 50999 Köln. Prokura erloschen: Potthast, Günther, Köln, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Graf, Joachim, Köln, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert; nunmehr Einzelprokura: Einzelprokura: Pulskamp, Thorsten Rudolf Josef, Bornheim, * ‒.‒.‒‒.
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