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c)
Zweck der Gesellschaft ist Förderung der
Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, des
Schutzes von Ehe und Familie, der
Menschen mit Behinderung, der Fürsorge
für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene sowie des
Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck
wird insbesondere verwirklicht durch
Beratungs-, Betreuungs- und
Pflegeangebote in diesen Handlungsfeldern
sowie durch die selbstlose Unterstützung
von Personen im Sinne des § 53 AO, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands oder ihrer
wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe
anderer angewiesen sind; dazu zählen
insbesondere Kinder, Jugendliche,
Familien, Menschen im Alter, Menschen mit
Behinderung, Menschen, die straffällig
geworden sind, sowie deren Angehörige,
Menschen mit psychischen Erkrankungen,
Menschen in Krisen, Armut, in besonderen
Lebenslagen und weiteren sozialen
Notlagen. Dazu kann die Gesellschaft
beispielsweise ambulante Beratungsstellen
und Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen,
betreute Wohnungen und ähnliche
Einrichtungen errichten, verwalten,
unterhalten und betreiben. Der
Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht
werden durch planmäßiges
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der
Evangelisches Johanneswerk gGmbH und
Gesellschaften, an denen die Stiftung
Johannesstift oder die Evangelisches
Johanneswerk gGmbH mittel- oder
unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
(Verbundgesellschaften). Das planmäßige
Zusammenwirken erfolgt durch die
Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsleistungen (dazu können
gehören: Verwaltungs- und
Serviceleistungen insbesondere im Finanz-,
Rechnungs-, Personal- und
Immobilienwesen, im Controlling sowie in
der Leistungsabrechnung, Management-
und Beschaffungsleistungen,
Malerleistungen und weitere allgemeine
Verwaltungsleistungen (unter anderem
Parkraummanagement und Postverteilung),
Bezug von Medien wie beispielsweise
Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Bereichen der Energieversorgung, Bezug
von IT Produkten und Dienstleistungen
(insbesondere IT-Betrieb, IT-Hardware,
Rechenzentrumsleistungen,
Softwareprodukte, Telefonie- und
Datenleitungen und Telefonanlagen sowie
Gebäudetechnik),
Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung und Recruiting inkl.
administrativer Serviceleistungen und
Beschäftigung von überlassenem Personal,
Leistungen der Gebäudereinigung und -
technik und hauswirtschaftliche Dienste,
Speisenversorgungsleistungen und die
damit verbundenen Dienstleistungen) sowie
die Anmietung von Immobilien und Mobilien
inkl. deren Verwaltung zur Verwirklichung
der in Nr. 1 genannten Zwecke. Die
Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im
Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die
Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt
vorbehaltlich des Nachweises der
Steuerbegünstigung gemäß g 58a AO. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie
die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie
kann auch ihrerseits als Hilfsperson im
Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
tätig werden. Die Gesellschaft ist zugleich
auch das regionale Diakonische Werk des
Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
gemäß § 6 des Kirchengesetzes über die
Ordnung der diakonischen Arbeit in der
Evangelischen Kirche von Westfalen
(Diakoniegesetz - DiakonieG). Sie nimmt
damit die regionalen verbandlichen
Aufgaben im Rahmen des diakonischen
Wirkens der Evangelischen Kirche von
Westfalen wahr. Dazu gehört insbesondere
die Vertretung der Diakonie in der Region
gegenüber den staatlichen, kommunalen,
kirchlichen und anderen Stellen, soweit dies
nicht von den freien Trägern selbst
wahrgenommen wird. Die Gesellschaft ist
zu allen Maßnahmen und Geschäften
berechtigt, die den Gesellschaftszweck
fördern. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel sowie
in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital)
Abs. 2, § 4 (Gemeinnützigkeit) Abs. 1. und 2., § 6
(Bekenntniszugehörigkeit der Organmitglieder und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vertretung in der
Gesellschafterversammlung), § 7
(Gesellschafterversammlung) Abs. 3., 6., 10., 12., 13., § 8
(Aufgaben der Gesellschafterversammlung) Abs. 2 c.und l., §
9 (Geschäftsführung und Vertretung) Abs. 3 und 4, § 14
(Bekanntmachungen), § 15 (Auflösung und
Anfallberechtigung) Abs. 2, § 18 (Änderung des
Gesellschaftsvertrages) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
21.12.2022
Meier |