HRB 9786: Diakonie-Pflegedienste gemeinnützige GmbH Zerbst, Zerbst/Anhalt, Dessauer Str. 28, 39261 Zerbst/Anhalt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Jeversche Straße 42, 39261 Zerbst/Anhalt. Bestellt: Geschäftsführer: Markworth, Babette, Dessau-Roßlau, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Landmann, Dietrich, Zerbst/Anhalt, * ‒.‒.‒‒.
Diakonie-Pflegedienste gemeinnützige GmbH Zerbst, Zerbst/Anhalt, Dessauer Str. 28, 39261 Zerbst/Anhalt.Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2009 hat die Änderung des § 3 (Steuerbegünstigter Zweck und Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.
Diakonie-Pflegedienste gemeinnützige GmbH Zerbst, Zerbst/Anhalt, Dessauer Str. 28, 39261 Zerbst/Anhalt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2009. Geschäftsanschrift: Dessauer Str. 28, 39261 Zerbst/Anhalt. Gegenstand des Unternehmens: Pflege und Betreuung von alten kranken und behinderten Menschen sowie ambulante, vor- und nachstationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation von hilfs- und pflegebedürftigen Personen. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Gesellschaft ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen und Dienste betreiben oder errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Landmann, Dietrich, Zerbst/Anhalt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Diakonisches Werk im Kirchenkreis Zerbst e.V., mit dem Sitz in Zerbst (Amtsgericht Stendal VR 34147). Die Ausgliederung ist am 15.10.2009 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.