Diakonie-Wohnstätten, Kassel (Bergshäuser Straße 1, 34123 Kassel). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Kassel HRB 14299) am 22.06.2007 wirksam geworden.
Diakonie-Wohnstätten, Kassel (Bergshäuser Straße 1, 34123 Kassel). Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2007 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die gleichzeitig errichtete Diakonie-Wohnstätten gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Kassel beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung der neuen GmbH im Handelsregister. Alle Mitglieder sind im gleichen Maße am Stammkapital der neuen GmbH berücksichtigt worden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger, sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.