Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Horwat, Udo, Bottrop, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Montag, Barbara, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.11.2023
Schumacher |
HRB 2703: Diakoniewerk Duisburg GmbH, Duisburg, Paul-Rücker-Str. 7, 47059 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schilling, Sieghard, Diplom-Sozialarbeiter, Duisburg. Prokura erloschen, nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Horwat, Udo, Bottrop, * ‒.‒.‒‒.
Diakoniewerk Duisburg GmbH, Duisburg, Paul-Rücker-Str. 7, 47059 Duisburg. Geschäftsanschrift: Paul-Rücker-Str. 7, 47059 Duisburg. Bestellt als Geschäftsführer: Stratmann, Ruth, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Stratmann, Ruth, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Horwat, Udo, Bottrop, * ‒.‒.‒‒.
Diakoniewerk Duisburg GmbH, Duisburg (Paul-Rücker-Straße 7, 47059 Duisburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Paßmann, Reinhard. Einzelprokura: Stratmann, Ruth, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Diakoniewerk Duisburg GmbH, Duisburg (Paul-Rücker-Straße 7, 47059 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.03.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 135,41 auf EUR 25.700,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) jetzt § 6, § 3 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) jetzt § 2, § 12 (Geschäftsführung und Vertretung), § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen und im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Zweck des § 2 Ziffer 1 wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen, in denen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossene Menschen durch Unterkunft, Beratung und Betreuung, therapeutische Angebote sowie Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation Hilfe erhalten können. Zu dem zu betreuenden Personenkreis gehören insbesondere Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, Haftentlassene, Alkohol- und Drogenkranke, psychisch Kranke, am Arbeitsmarkt Benachteiligte sowie arbeitslose Jugendliche und Jugendliche, die Jugendhilfe und Erziehungshilfe benötigen. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, diesen Personen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen durch Beratung und persönliche Betreuung, durch therapeutische Maßnahmen, Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung oder geeigneten Unterkunft; Erlangung und Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben, einschließlich der Vermittlung einer geeigneten Ausbildung; Hilfe zur Begegnung und zur Gestaltung der Freizeit. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung (z. B. durch Spendensammlungen etc.) für andere steuerbegünstige oder öffentlich-rechtliche Körperschaften zur Verwirklichung deren gemeinnnütziger oder mildtätiger Zwecke gemäß § 58 Nr. 1 AO. 4. In der Gesellschaft sollen geeignete Arbeitsplätze, Qualifikationsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze für den in Ziffer 2 genannten Personenkreis geschaffen und unterhalten werden. 25.700,00 EUR. 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. 2. Jeder Geschäftsführer ist stets einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. 3. Der/die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell für Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften befreit. Außerdem kann jeder Geschäftsführer durch Beschluss der Gesellschafterversammlung für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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