Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Eumann, Joachim, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.08.2022
Clemens |
HRB 20430: Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, Essen, Bergerhauser Str. 17, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Vertretung der Gesellschaft) (Vertretung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt zum Geschäftsführer: Gierse, Martin, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20430: Diakoniewerk Essen Jugend- und Familienhilfe gGmbH, Essen, Bergerhauser Str. 17, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.12.2021 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes der Familie, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer so wie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Menschen mit Hörschädigung ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Insbesondere betreibt die Gesellschaft derzeit folgende Einrichtungen in Essen: ein Aufnahmeheim mit Jugendschutzstelle, das "Karl-Schreiner-Haus" mit Außenwohngruppen; das "Internat Curtiusstraße" für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler; das "Fritz-von-Waldhausen-Zentrum" für Hörgeschädigte mit Jugendhilfe- und Internatsbereich. 4. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auch verschiedene Erziehungs- und Beratungshilfen und weitere soziale Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie sowie Schule an. Auch betreut und berät die Gesellschaft Flüchtlinge und Migranten, unterhält eine Erziehungsberatungsstelle sowie eine Schwangerenberatungsstelle und führt ambulante erzieherische Hilfen durch. 5. Ferner kann die Gesellschaft auch Maßnahmen der schulischen und außerschulischen Bildung durchführen sowie Schulen errichten, betreiben und unterhalten. Sämtliche Personen und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesellschaftsvertrag verstehen sich im Weiteren sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form. 6. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den gemeinnützigen Körperschaften Verein Diakoniewerk Essen e.V. und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere Diakoniewerk Essen Arbeit und Beschäftigung AID gGmbH, Diakoniewerk Essen Behindertenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Gefährdetenhilfe gGmbH, Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH, Diakoniewerk Essen Senioren- und Krankenhilfe gGmbH sowie Diakoniewerk Essen Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH verwirklichen. Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen Körper-schaften, die im Übrigen selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung bzw. Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung und damit verbundene Serviceleistungen, Hol- und Bring-Dienste, Catering und Reinigungsdienstleistungen), Dienst- und Beratungs-leistungen (Verwaltungsdienstleistungen in der Finanzbuchhaltung, Controlling, Personalverwaltung und -buchhaltung, Personaldienstleistungen, Beratungen in Form von Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten, Vergütungsverhandlungen, Fachberatungen (z.B. im Bereich Arbeitssicherheit, Hygienewesen, Vertrags- und Versicherungswesen, Datenschutz, der zentralen und lokalen Datenverarbeitung, Einkaufswesens) sowie Nutzungsüberlassungen und Vermietungen von Grundstücken und Gebäuden. 7. Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund Diakoniewerk Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden.
HRB 20430: Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, Essen, Bergerhauser Str. 17, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.05.2020 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) zu ändern, sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, des Schutzes der Familie, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer sowie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Menschen mit Hörschädigung ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Insbesondere betreibt die Gesellschaft derzeit folgende Einrichtungen in Essen: ein Aufnahmeheim mit Jugendschutzstelle; das "Karl-Schreiner-Haus" mit Außenwohngruppen; das "Internat Curtiusstraße" für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler; das "Fritz-von-Waldhausen-Zentrum" für Hörgeschädigte mit Jugendhilfe- und Internatsbereich. 4. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft auch verschiedene Erziehungs- und Beratungshilfen und weitere soziale Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie sowie Schule an. Auch betreut und berät die Gesellschaft Flüchtlinge und Migranten, unterhält eine Erziehungsberatungsstelle sowie eine Schwangerenberatungsstelle und führt ambulante erzieherische Hilfen durch. 5. Ferner kann die Gesellschaft auch Maßnahmen der schulischen und außerschulischen Bildung durchführen sowie Schulen errichten, betreiben und unterhalten. 6. Satzungszweck ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund Diakoniewerk Essen gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden.
HRB 20430: Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, Essen, Bergerhauser Str. 17, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.11.2015 und 28.12.2015 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und 4 (Steuerbegünstigte Zwecke und Zugehörigkeit zum Spitzenverband) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung. Ferner unterstützt die Gesellschaft selbstlos Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist des Weiteren auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung deren gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke. 2. Dieser Zweck wird vornehmlich verwirklicht durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten für Kinder, Jugendliche und Familien ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Insbesondere betreibt die Gesellschaft derzeit folgende Einrichtungen in Essen: - das "Jugendhilfezentrum für Hörgeschädigte im Hermann-Friebe-Haus", - das "Aufnahmeheim und Hilfezentrum im Hermann-Friebe-Haus", - das "Karl-Schreiner-Haus", - das "Internat Curtiusstraße" für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler, - das "Fritz-von-Waldhausen-Internat" für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler, - die integrative Kindertagesstätte "Lummerland". 3. Darüber hinaus bietet sie auch verschiedene Erziehungs- und Beratungshilfen sowie weitere soziale Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie an. Namentlich übernimmt die Gesellschaft derzeit die Beratung der Mitarbeiter und Träger von Kindertagesstätten, berät in Flüchtlings- und Migrationsangelegenheiten, unterhält eine Erziehungsberatungsstelle in Essen-Borbeck und führt ambulante erzieherische Hilfen durch. 4. Ferner kann die Gesellschaft auch Maßnahmen der schulischen und außerschulischen Bildung durchführen sowie Schulen errichten, betreiben und unterhalten. 5. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen des Diakoniewerk Essen Verbundes in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Diakoniewerk Essen e.V. zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke.
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