Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Frankensteiner Straße 4, 97877 Wertheim |
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a)
21.11.2024
Mahmood |
Diakoniezentrum Wertheim, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wertheim, Frankensteiner 10/12, 97877 Wertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gesellschafter), § 5 (Stammkapital), § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), einfügen von § 6a (Kündigung) und § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Diakoniezentrum Wertheim, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wertheim, Frankensteiner 10/12, 97877 Wertheim. Bestellt als Geschäftsführer: Leynar, Martin, Waldbüttelbrunn, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruf, Walter, Diakon, Wertheim.
Diakoniezentrum Wertheim, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wertheim (Frankensteiner 10/12, 97877 Wertheim). Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Die Gesellschaft betreibt ein Seniorenzentrum in Wertheim. Das Seniorenzentrum kann alle Angebote und Dienstleistungen umfassen, die zu einer ganzheitlichen Hilfe im Alter gehören. Weiterhin kann die Gesellschaft andere Einrichtungen und Dienste der Wohlfahrtspflege betreiben. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Diakonissen des Evangelischen Diakonissenmutterhauses Frankenstein e.V., Wertheim. Im Rahmen ihrer Zielsetzung kann sich die Gesellschaft auch an anderen Einrichtungen und Rechtsträgern beteiligten. (2) Alle Einrichtungen der Gesellschaft sind Werke im Dienste christlicher Nächstenliebe auf der Grundlage des biblischen Evangeliums und des christlichen Glaubens. Diese geistliche Grundlage bestimmt die Tätigkeit der Gesellschaft. Ihre Anerkennung ist deshalb Voraussetzung für die Mitarbeit in den Einrichtungen und Organen der Gesellschaft.