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c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Hilfe
für Behinderte, der Berufsbildung und des
Wohlfahrtswesens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Unterhaltung und
den Betrieb von voll- und teilstationären
und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen -
auch für Menschen mit Behinderung -
sowie ihrer angegliederten Nebenbetriebe.
Hierzu unterhält die Gesellschaft
beispielsweise mehrere Alten- und
Pflegezentren mit teilweise integrierten
Kurzzeitpflegeplätzen, Angebote der
Tagespflege, der offenen Altenarbeit und
der Hospizarbeit sowie die Diakonie
Akademie einschließlich entsprechender
Gebetsräume und Kapellen.
Die Diakonische Altenhilfe Wuppertal
gGmbH ist beauftragt zum Dienst der Liebe
in der Nachfolge Jesu Christi. Ihre Arbeit
geschieht in der Bindung an die Heilige
Schrift, in Übereinstimmung mit dem
Grundartikel der Evangelischen Kirche im
Rheinland und Wahrung ihrer Ordnung.
Die Diakonische Altenhilfe Wuppertal
gGmbH ist mit großer fachlicher Kompetenz
nah bei den Menschen in Wuppertal. Sie
arbeitet nach deren Bedarf im Auftrag Jesu
Christi helfend, stärkend, ermächtigend (im
Sinn von "empowerment") und parteilich vor
allem für die, denen Teilhabe-Möglichkeiten
und Teilhabe-Chancen fehlen. Grundlage
dieser Arbeit ist eine starke Vernetzung mit
den Gemeinden vor Ort und eine hohe
Aufmerksamkeit für aktuelle Probleme.
Die Gesellschaft fördert die genannten
Zwecke insbesondere durch die
Verankerung dieser Aufgaben in der
Zivilgesellschaft, durch deren Information,
Förderung und Hilfestellungen
verschiedenster Art.
Des Weiteren wird der Satzungszweck
durch das planmäßige Zusammenwirken i.
S. d.
§ 57 Abs. 3 AO mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, welche
die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen, vornehmlich mit den zum
Unternehmensverbund gehörenden
Gesellschaften sowie der Stiftung
Evangelisches Vereinshaus, der Dresen
Stiftung und dem Diakonischen Werk des
Kirchenkreises Wuppertal, verwirklicht,
indem an diese für deren steuerbegünstigte
Zwecke insbesondere betriebsnotwendige
Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft
und/oder Vermietungs- und
Verpachtungsleistungen ausgeführt
werden. Die Gesellschaft kann von den
vorstehend genannten Unternehmen im
Rahmen des planmäßigen
Zusammenwirkens auch für die
Gesellschaft betriebsnotwendige
Dienstleistungen empfangen, Waren
beziehen und/oder Vermietungs- und
Verpachtungsleistungen annehmen.
Darüber hinaus kann der Satzungszweck
auch durch das Erbringen sowie
Empfangen weiterer Lieferungen und
Leistungen im Rahmen des planmäßigen
Zusammenwirkens mit anderen nach §§ 51
bis 68 AO steuerbegünstigten
Körperschaften verwirklicht werden.
(2) Die Einrichtungen der Gesellschaft und
ihrer Beteiligungen stehen allen Menschen
ohne Ansehen von Herkunft, Nationalität,
Religionszugehörigkeit, ethnischer
Zugehörigkeit und sexueller Orientierung
offen.
(3) Die Gesellschaft soll alle Geschäfte
eingehen, die zur Erreichung oder
Förderung des Gesellschaftszwecks
unmittelbar dienlich sind.
Durch Wahrnehmung dieser Aufgabe
betätigt sich die Gesellschaft in praktischer
Ausübung christlicher Nächstenliebe im
Sinne der Diakonie als Wesens- und
Lebensäußerung der Evangelischen Kirche.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere
Unternehmen gleicher und verwandter Art
zu errichten, zu erwerben und sich an
solchen Unternehmen zu beteiligen sowie
alle Geschäfte und Maßnahmen
auszuführen, die den Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu fördern
geeignet sind. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der
Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst |
a)
12.01.2023
Ball-Hufschmidt |