6 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt in evangelisch-
diakonischer Verantwortung ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung (AO). Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für
Behinderte, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege des Wohlfahrtswesens
sowie die selbstlose Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Nummer 1 AO, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind. Der Gesellschaftszweck wird im
Rahmen der Inklusion insbesondere
verwirklicht durch die Errichtung,
Unterhaltung und den Betrieb von
Einrichtungen zur Behandlung, Pflege,
Erziehung, Rehabilitation, Ausbildung und
Förderung von Menschen mit
Behinderungen und kranken Menschen.
Die Verwirklichung des vorstehend
dargestellten Gesellschaftszwecks erfolgt
unter Erbringung der Leistungen der
Eingliederungshilfe, welche die Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation, zur
Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an
Bildung und zur sozialen Teilhabe
umfassen. Die Gesellschaft kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson
im Sinne des § 57 Abs.1 Satz 2 AO
bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht
selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits
als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1
Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte
Körperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer
Zwecke tätig werden. Der
Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht
werden durch das planmäßige
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9
Körperschaftssteuergesetz (KStG)
steuerbegünstigten Körperschaften der
Diakonischen Stiftung Wittekindshof sowie
mit Gesellschaften an denen die
Diakonische Stiftung Wittekindshof mittel-
oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
zur Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke gemäß vorstehendem Absatz 2.
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
durch die Erbringung von Funktions- und
Unterstützungsleistungen
organisatorischer, wirtschaftlicher,
administrativer und personeller Art, zum
Beispiel Verwaltungsdienstleistungen im
Personal-, Rechnungs-, Finanz- und
Immobilienwesen sowie im Controlling,
Management- und Beschaffungsleistungen,
Personaldienste und -gestellungen,
administrative Serviceleistungen sowie die
Hausverwaltung und die Überlassung von
Mobilien und Immobilien. Das planmäßige
Zusammenwirken erfolgt zudem durch die
Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsleistungen sowie Dienst-
und Beratungsleistungen. Dazu können
gehören Speisenversorgungsleistungen
und die damit verbundenen
Dienstleistungen, Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung inkl. administrativer
Serviceleistungen und Beschäftigung von
überlassenem Personal, Bezug von
Wärme, Strom und anderen Energieträgern
sowie sämtliche damit im Zusammenhang
stehenden Tätigkeiten, insbesondere auch
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Bereichen der Energieversorgung. Die
Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten und
Tochtergesellschaften zu gründen und sich
an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen zu beteiligen. Die
Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 3
(Steuerbegünstigte Zwecke), in § 4 (Bekenntnisbindung und
Verbandszugehörigkeit der Gesellschaft), sowie in § 12
(Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. |
a)
02.12.2024
Bunke |
5 |
|
|
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Miegel, Stephan, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Heudtlaß, Angelika, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Rüter, Daniel, Espelkamp, * ‒.‒.‒‒
Miegel, Stephan, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3
(Bekenntnisbindung und Verbandzugehörigkeit der
Gesellschaft), in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteil), in §
5 (Geschäftsführung und Vertretung), in § 6
(Jahresabschluss), in § 7 (Gesellschafterversammlung), sowie
in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. |
a)
25.03.2024
Benölken |
4 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt in evangelisch-
diakonischer Verantwortung ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung (AO).
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Hilfe für Behinderte, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege des
Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne des § 53 Nummer 1 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind.
Der Gesellschaftszweck wird im Rahmen
der Inklusion insbesondere verwirklicht
durch die Errichtung, Unterhaltung und den
Betrieb von Einrichtungen zur Behandlung,
Pflege, Erziehung, Rehabilitation,
Ausbildung und Förderung von Menschen
mit Behinderungen und kranken Menschen.
Die Verwirklichung des vorstehend
dargestellten Gesellschaftszwecks erfolgt
unter Erbringung der Leistungen der
Eingliederungshilfe, welche die Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation, zur
Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an
Bildung und zur sozialen Teilhabe
umfassen.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs.1 Satz 2 AO bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im
Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts im
Rahmen ihrer Zwecke tätig werden.
Der Gesellschaftszweck kann auch
verwirklicht werden durch das planmäßige
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit der Diakonischen Stiftung
Wittekindshof sowie mit Gesellschaften, an
denen die Diakonische Stiftung
Wittekindshof mittel- oder unmittelbar
mehrheitlich beteiligt ist.
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
durch die Erbringung von Funktions- und
Unterstützungsleistungen
organisatorischer, wirtschaftlicher,
administrativer und personeller Art, zum
Beispiel Verwaltungsdienstleistungen im
Personal-, Rechnungs-, Finanz- und
Immobilienwesen sowie im Controlling,
Management- und Beschaffungsleistungen,
Personaldienste und -gestellungen,
administrative Serviceleistungen sowie die
Hausverwaltung und die Überlassung von
Mobilien und Immobilien.
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
zudem durch die Inanspruchnahme von
Funktions- und Unterstützungsleistungen
sowie Dienst- und Beratungsleistungen.
Dazu können gehören
Speisenversorgungsleistungen und die
damit verbundenen Dienstleistungen,
Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung inkl. administrativer
Serviceleistungen und Beschäftigung von
überlassenem Personal, Bezug von
Wärme, Strom und anderen Energieträgern
sowie sämtliche damit im Zusammenhang
stehenden Tätigkeiten, insbesondere auch
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Bereichen der Energieversorgung.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten und
Tochtergesellschaften zu gründen und sich
an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen zu beteiligen.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. |
|
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wlotkowski, Bernd, Espelkamp, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Miegel, Stephan, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Miegel, Stephan, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1, § 2 und mit ihr
die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
22.12.2023
Bunke |