HRB 12935: Diakonische Pflege Dortmund gemeinnützige GmbH, Dortmund, Rolandstr. 10, 44145 Dortmund. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 12935: Diakonische Pflege Dortmund gemeinnützige GmbH, Dortmund, Rolandstr. 10, 44145 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabeordnung (AO) ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie der Integration dieser Menschen in die Gesellschaft. (2) Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege und der Pflege von Menschen mit Behinderung, die mit Hilfe vorpflegerischer und pflegerischer Angebote den Verbleib im eigenen Wohnraum und/oder im Quartier sichern. Hierzu gehören auch das Angebot von hauswirtschaftlichen Leistungen sowie das Angebot von Tagespflegen und Demenz-Wohngemeinschaften. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ein Angebot über die Verbreitung von Kenntnissen über Hilfebedarfe, die den Umgang und die Pflege der Menschen erleichtert. Hierzu gehört auch die fachliche Qualifizierung von Mitarbeitenden. (3) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson i.S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. (4) Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. (5) Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks. dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen sowie alle zur Unterhaltung oder Unterstützung der Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen und / oder betreiben. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. (6) Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den in der Anlage genannten steuerbegünstigen Körperschaften: - die zur Unternehmensgruppe Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH gehörenden Gesellschaften durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem das Erbringen und die Inanspruchnahme von Verwaltungs- und Managementdienstleistungen, Leistungen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vermietungs- und von IT-Dienstleistungen.