HRB 212888: Diakonisches Werk Hannover gGmbH, Hannover, Burgstraße 10, 30159 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Feldkamp, Friedhelm, Celle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Heidenreich, Jenny, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 212888: Diakonisches Werk Hannover gGmbH, Hannover, Burgstraße 10, 30159 Hannover. Geändert, nun: Geschäftsführer: Jung, Lutz Matthias, Oer-Erkenschwick, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter mit folgenden Gesellschaften Rechtsgeschäfte abzuschließen a) juniver Jugendberufshilfe Diakonie Hannover gGmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 203770) b) Diakoniestationen Hannover gGmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 57507) c) Diakoniestation Neustadt a. Rbge. gemeinnützige GmbH mit Sitz in Neustadt (AG Hannover, HRB 110907) d) Asphalt gemeinnützige Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 56200) e) Soziale Wohnraumhilfe gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 56692).Eine aktuelle Liste der Aufsichtsratsmitglieder wurde dem Handelsregister eingereicht.
HRB 212888: Diakonisches Werk Hannover gGmbH, Hannover, Burgstraße 10, 30159 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller-Brandes, Rainer, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒.Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder wurde beim Handelsregister eingereicht.
HRB 212888: Diakonisches Werk Hannover gGmbH, Hannover, Burgstraße 10, 30159 Hannover. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Engler, Katrin, Isernhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 212888:Diakonisches Werk Hannover gGmbH, Hannover, Burgstraße 10, 30159 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2015. Geschäftsanschrift: Burgstraße 10, 30159 Hannover. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und die Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Leistungen integrativer, psychosozialer, sozialtherapeutischer und medizinischer Hilfen sowie durch die Unterhaltung von Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Die Gesellschaft unterhält Einrichtungen und bietet Angebote an, insbesondere in folgenden Arbeitsbereichen: a) Kirchenkreissozialarbeit, die psychosoziale Beratungsdienste verschiedener Art im Rahmen einer allgemeinen Sozialberatung anbietet; b) Arbeitslosenberatung; c) Offene Altenarbeit; d) Fachstelle für Sucht und Suchtprävention, die sich der Beratung, Betreuung und Behandlung von Suchtkranken sowie der Verhinderung von Suchterkrankungen widmet; e) Evangelisches Beratungszentrum, das psychosoziale und psychologische Beratungsdienste verschiedenster Art umfasst, f) Jugend- und Familienhilfe, bei der die Gesellschaft mit der Abteilung Die Leine-Lotsen Angebote der ambulanten Erziehungs- und Beratungshilfe sowie weitere soziale Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie anbietet sowie ein Projekt Gewaltprävention unterhält; g) SINA - Soziale Integration neue Arbeit, eine Einrichtung die junge Frauen mit und ohne Kind auf ihrem Weg in den Beruf über den Weg Jugendwerkstatt oder Teilzeitausbildung fördert; h) Migrationsberatung, insbesondere durch den Bereich ProMigration; i) Beratung von Personen in besonders schwierigen Lebenslagen; in dem Zusammenhang unterhält sie eine zentrale Beratungsstelle; j) Straffälligenhilfe, bei der die Gesellschaft insbesondere die Beratungsstelle Resohelp unterhält; k) Stationäre Altenhilfe; die Gesellschaft betreibt insbesondere das Pflegeheim Badenstedt und die Hausgemeinschaften Waldeseck. 3. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Jung, Lutz Matthias, Oer-Erkenschwick, * ‒.‒.‒‒; Müller-Brandes, Rainer, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter mit folgenden Gesellschaften Rechtsgeschäfte abzuschließen a) Werkstätten Stadtkirchenverband Hannover gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 203770) b) Diakoniestationen Hannover gGmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 57507) c) Sozialstation Rinteln gGmbH mit Sitz in Rinteln (AG Stadthagen, HRB 200174) d) Diakoniestation Neustadt a. Rbge. gemeinnützige GmbH mit Sitz in Neustadt (AG Hannover, HRB 110907) e) Diakonie Häusliche Pflege Hameln gGmbH mit Sitz in Hameln (AG Hannover, HRB 201569) f) Asphalt gemeinnützige Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 56200) g) Soziale Wohnraumhilfe gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 56692). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e.V., Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 3582) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.