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c)
1) Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, die
Förderung der Fürsorge für Strafgefangene
und ehemalige Strafgefangene sowie die
selbstlose Unterstützung von Personen im
Sinne des § 53 AO, die infolge ihres
körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustands oder ihrer wirtschaftlichen
Verhältnisse auf die Hilfe anderer
angewiesen sind.
2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Beratungs-,
Betreuungs- und Pflegeangebote für
Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen
im Alter, Menschen mit Behinderungen,
Menschen, die straffällig geworden sind,
sowie deren Angehörige, Menschen mit
psychischen Erkrankungen, Menschen in
Krisen, Armut, besonderen Lebenslagen
und weiteren sozialen Notlagen. Dazu kann
die Gesellschaft beispielsweise ambulante
Beratungsstellen und Pflegeeinrichtungen,
Sozialstationen, betreute Wohnungen und
ähnliche Einrichtungen errichten, verwalten,
unterhalten und betreiben.
3) Der Gesellschaftszweck kann auch
verwirklicht werden durch planmäßiges
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der
Evangelisches Johanneswerk gGmbH und
Gesellschaften, an denen die Stiftung
Johannesstift oder die Evangelisches
Johanneswerk gGmbH mittel- oder
unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
(Verbundgesellschaften). Das planmäßige
Zusammenwirken erfolgt durch die
Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsleistungen (dazu können
gehören: Verwaltungs- und
Serviceleistungen insbesondere im Finanz-,
Rechnungs-, Personal- und
Immobilienwesen, im Controlling sowie in
der Leistungsabrechnung, Management-
und Beschaffungsleistungen,
Malerleistungen und weitere allgemeine
Verwaltungsleistungen (unter anderem
Parkraummanagement und Postverteilung),
Bezug von Medien wie beispielsweise
Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Bereichen der Energieversorgung, Bezug
von IT Produkten und Dienstleistungen
(insbesondere IT -Betrieb, IT -Hardware,
Rechenzentrumsleistungen,
Softwareprodukte, Telefonie- und
Datenleitungen und Telefonanlagen sowie
Gebäudetechnik),
Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung und Recruiting inkl.
administrativer Serviceleistungen und
Beschäftigung von überlassenem Personal,
Leistungen der Gebäudereinigung und -
technik und hauswirtschaftliche Dienste,
Speisenversorgungsleistungen und die
damit verbundenen Dienstleistungen) sowie
die Anmietung von Immobilien und Mobilien
inkl. deren Verwaltung zur Verwirklichung
der in Nr. 1 genannten Zwecke.
4) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
im Sinne des § 58 Nr, 1 AO durch die
Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt
vorbehaltlich
des Nachweises der Steuerbegünstigung
gemäß § 58a AO.
5) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen,
soweit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als
Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2
AO für andere steuerbegünstigte
Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
tätig werden.
6) Die Gesellschaft nimmt die regionalen
verbandlichen Aufgaben im Rahmen des
diakonischen Wirkens der Evangelischen
Kirche von Westfalen als regionales
Diakonisches Werk wahr. Dazu gehört
insbesondere die Vertretung der Diakonie
in der Region gegenüber den staatlichen,
kommunalen, kirchlichen und anderen
Stellen und die Einladung zur jährlichen
Diakoniekonferenz gemäß den Regelungen
des Kirchengesetzes über die Ordnung der
diakonischen Arbeit in der Evangelischen
Kirche von Westfalen (DiakonieG). |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26. Oktober 2022 hat die
Änderung Unternehmensgegenstandes, der Präambel sowie
die Änderung von § 2 (Bekenntniszugehörigkeit,
Altersbeschränkung), § 3 (Gegenstand), § 4
(Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband), §
9 (Gesellschafterbeschlüsse), § 11 (Geschäftsführung und
Vertretung), § 18 (Auflösung, Abwicklung) und § 23 (Änderung
des Gesellschaftsvertrages) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
05.12.2022
Hecheltjen |