VR 3068: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf (Lenaustr. 41, 40470 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. - Diakonie RWL (Amtsgericht Düsseldorf, VR 10025) am 21.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 3068: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf (Lenaustr. 41, 40470 Düsseldorf). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 10025) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.