VR 892: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V., Recklinghausen (Limperstr. 15, 45657 Recklinghausen). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 14.3.2016 im Wege des Formwechsels in die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VR 892: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V., Recklinghausen (Limperstr. 15, 45657 Recklinghausen). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 14.3.2016 im Wege des Formwechsels in die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V., Recklinghausen (Limperstr. 15, 45657 Recklinghausen). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Umwelt-Werkstatt gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb der Umweltwerkstatt des Geschäftsfelds Arbeit und Qualifizierung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Umwelt-Werkstatt gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6916) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Wohnen gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von stationären Wohnangeboten und des Ambulat Betreuten Wohnens des Geschäftsfelds Wohnen & Beraten) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Wohnen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6917) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von Einrichtungen des Geschäftsfelds Erziehung & Förderung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6918) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Recklinghäuser Werkstätten gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von Recklinghäuser Werkstätten für Menschen mit Behnderungen des Geschäftsfelds Arbeit & Qualifizierung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Recklinghäuser Werkstätten gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6919) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Altenheime gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen des Geschäftsfelds Gesundheit & Pflege) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Altenheime gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6920) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Diakoniestationen gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von ambulanten Pflegediensten des Geschäftsfelds Gesundheit & Pflege) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Diakoniestationen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6922) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Den Gläubigern der an den Ausgliederungen beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.