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Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V., Recklinghausen (VR 892)

Firmendaten

Anschrift
Limperstr. 15
45657 Recklinghausen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02361/206-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.diakonie-kreis-re.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 892
Amtsgericht: Recklinghausen
Rechtsform: eV
Keywords
Menschen mit Behinderung Menschen Behinderung Beratungsstelle für Arbeitslose Behinderung Behinderte Angehörige Ambulanter Pflegedienst Ambulante Pflege Ambulant Betreutes Wohnen Altenpflegeheim Altenpflege Altenheim Alte Menschen Allgemeine Sozialberatung ABW
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V. aus Recklinghausen ist im Handelsregister Recklinghausen unter der Nummer VR 892 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.09.2022)

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Registermeldungen 3

Calendar 21.06.2016
Veränderung

VR 892: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V., Recklinghausen (Limperstr. 15, 45657 Recklinghausen). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 14.3.2016 im Wege des Formwechsels in die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.06.2016
Veränderung

VR 892: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V., Recklinghausen (Limperstr. 15, 45657 Recklinghausen). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 14.3.2016 im Wege des Formwechsels in die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.

Calendar 04.10.2013
Veränderung

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V., Recklinghausen (Limperstr. 15, 45657 Recklinghausen). Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Umwelt-Werkstatt gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb der Umweltwerkstatt des Geschäftsfelds Arbeit und Qualifizierung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Umwelt-Werkstatt gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6916) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Wohnen gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von stationären Wohnangeboten und des Ambulat Betreuten Wohnens des Geschäftsfelds Wohnen & Beraten) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Wohnen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6917) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von Einrichtungen des Geschäftsfelds Erziehung & Förderung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6918) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Recklinghäuser Werkstätten gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von Recklinghäuser Werkstätten für Menschen mit Behnderungen des Geschäftsfelds Arbeit & Qualifizierung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Recklinghäuser Werkstätten gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6919) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Altenheime gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen des Geschäftsfelds Gesundheit & Pflege) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Altenheime gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6920) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Diakoniestationen gGmbH vom 16.07.2013 einen Teil seines Vermögens (Betrieb von ambulanten Pflegediensten des Geschäftsfelds Gesundheit & Pflege) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Diakoniestationen gGmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 6922) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Den Gläubigern der an den Ausgliederungen beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.