Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck, Kassel (Kölnische Str. 136, 34119 Kassel). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V. am 26.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck, Kassel (Kölnische Str. 136, 34119 Kassel). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem Verein Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V. mit Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main, VR 4595) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.