Diamond Tours Travel Agency GmbH, Frankfurt am Main (Am Wiesenrain 17, 60431 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Diamond Tours Travel Agency GmbH, Frankfurt am Main (Am Wiesenrain 17, 60431 Frankfurt am MainDas Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
Diamond Tours Travel Agency GmbH, Frankfurt am Main (Am Wiesenrain 17, 60431 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2006. Gegenstand: Erbringung und Vermittlung personen- und unternehmensbezogener Dienstleistungen, insbesondere von Reiseleistungen, im eigenen und in fremden Namen sowie für eigene und für fremde Rechnung, von touristischen Einzelleistungen wie Beförderungen, die Beschaffung von Transportmitteln, Fahrkarten, Übernachtungsmöglichkeiten, Tour- und Einkaufsbegleitung u.ä. für Unternehmen, Einzel- und Gruppenreisende innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, insbesondere für Reisende aus Asien, namentlich aus der Volksrepublik China sowie vorbereitende, unterstützende und abwickelnde Tätigkeiten, die mit Geschäfts- und Privatreisen und touristischen Leistungen anlaßbezogen wirtschaftlich oder tatsächlich im Zusammenhang stehen können. Geschäfte, die eine behördliche Genehmigung erfordern sollten, dürfen erst bei Erhalt solcher Genehmigungen betrieben werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Xiao, Yongnan, Tianjin, PR China, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen, soweit zulässig, nur im elektronischen Bundesanzeiger, sonst nur im Bundesanzeiger.