2 |
c)
(1) Der Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft (Körperschaft) ist
die Förderung der Religion, die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens.
Der Satzungszweck wird verwirklich
insbesondere durch die Organisation und
Durchführung von Pilgerreisen in der
Tradition der tibetisch-buddhistischen
Karma-Kagyü-Linie.
Die Pilgerreisen werden als Studienreisen
mit festem Lehr- und Reiseplan
ausgestaltet. Es besuchen Gruppen von
Angehörigen der buddhistischen Religion
verschiedene, klassische buddhistische
Pilgerstätten insbesondere in Asien (z.B.
Lumbini, Geburtsort des Buddha, Sarnath,
Ort der ersten Lehrrede, Bodhgaya, Ort
seiner Erleuchtung). Die Teilnehmer
erhalten von im Buddhismus ausgebildeten
Reiseleitern und lokalen buddhistischen
Würdenträgern historische und religiöse
Erklärungen, traditionelle buddhistische
Belehrungen, Übertragungen und
Ermächtigungen. An den buddhistischen
Pilgerorten besteht Gelegenheit zur
religiösen Praxis. Die Pilgerreisen dienen
nicht der Freizeitgestaltung.
(2) Die Gesellschaft (Körperschaft) ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und auch keine sonstigen Zuwendung aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten.
(3) Mittel der Gesellschaft (Körperschaft)
dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft (Körperschaft) oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück, soweit in dieser
Satzung nicht ohnehin vollständig
ausgeschlossen (insbesondere gemäß
nachfolgend §8.).
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft
(Körperschaft) fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung der
Gesellschaft (Körperschaft) oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Körperschaft an die
International Diamond Way Buddhism
Foundation of Karma Kagyü Lineage mit
dem Sitz in Darmstadt, Wissenschaftsstadt,
die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen,
entsprechende Beteiligungen zu erwerben,
zu halten, zu verwalten und zu veräußern
sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die
unmittelbar oder mittelbar geeignet sind,
den angegebenen gemeinnützigen Zweck
der Gesellschaft zu fördern.
(7) Die Gesellschaft kann auch anderen,
ebenfalls steuerbegünstigten
Gesellschaften, Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen oder einer geeigneten
öffentlichen Behörde finanzielle oder
sachliche Mittel zur Verfügung stellen,
wenn diese Stellen mit den Mitteln
Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke
dieser Gesellschaft fördern.
(8) Vermögensumschichtungen sind
zulässig, auch hinsichtlich Grundbesitz oder
Unternehmensbeteiligungen.
(9) Rücklagen dürfen nur in den Grenzen
des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen
gebildet werden.
(10) Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane
ist ehrenamtlich. Auslagen werden ersetzt.
Für den Sach- und Zeitaufwand der
Mitglieder der Geschäftsführung können
diese auf Grundlage eines Beschlusses der
Gesellschafterversammlung eine
angemessene Pauschale erhalten, die das
gemeinnützigkeitsrechtlich Angemessene
nicht überschreiten darf. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
07.11.2022
Kob
b)
Fall 2 |
1 |
a)
Diamond Way Travel gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Thadenstraße 79, 22767 Hamburg
c)
(1) Der Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft (Körperschaft) ist
die Förderung der Religion, die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens.
Der Satzungszweck wird verwirklich
insbesondere durch die Organisation und
Durchführung von Pilgerreisen in der
Tradition der tibetisch-buddhistischen
Karma-Kagyü-Linie.
(2) Die Gesellschaft (Körperschaft) ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und auch keine sonstigen Zuwendung aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten.
(3) Mittel der Gesellschaft (Körperschaft)
dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft (Körperschaft) oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück, soweit in dieser
Satzung nicht ohnehin vollständig
ausgeschlossen (insbesondere gemäß
nachfolgend §8.).
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft
(Körperschaft) fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung der
Gesellschaft (Körperschaft) oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Körperschaft an die
International Diamond Way Buddhism
Foundation of Karma Kagyü Lineage mit
dem Sitz in Darmstadt, Wissenschaftsstadt,
die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen,
entsprechende Beteiligungen zu erwerben,
zu halten, zu verwalten und zu veräußern
sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die
unmittelbar oder mittelbar geeignet sind,
den angegebenen gemeinnützigen Zweck
der Gesellschaft zu fördern.
(7) Die Gesellschaft kann auch anderen,
ebenfalls steuerbegünstigten
Gesellschaften, Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen oder einer geeigneten
öffentlichen Behörde finanzielle oder
sachliche Mittel zur Verfügung stellen,
wenn diese Stellen mit den Mitteln
Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke
dieser Gesellschaft fördern.
(8) Vermögensumschichtungen sind
zulässig, auch hinsichtlich Grundbesitz oder
Unternehmensbeteiligungen.
(9) Rücklagen dürfen nur in den Grenzen
des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen
gebildet werden.
(10) Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane
ist ehrenamtlich. Auslagen werden ersetzt.
Für den Sach- und Zeitaufwand der
Mitglieder der Geschäftsführung können
diese auf Grundlage eines Beschlusses der
Gesellschafterversammlung eine
angemessene Pauschale erhalten, die das
gemeinnützigkeitsrechtlich Angemessene
nicht überschreiten darf. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Förster, Anton, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Reder, Désirée Marlen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2022 |
a)
15.09.2022
Kob
b)
Fall 1 |