HRB 210806: Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH, München, Sendlinger Str. 12, c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, 80331 München. Die Verschmelzung wurde am 19.08.2016 wirksam und ist in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Kamer van Koophandel Rotterdam HRB 34174446).
HRB 210806: Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH, München, Sendlinger Str. 12, c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, 80331 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 28.04.2016 mit der Lindencorso Holding 1 B.V. mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande (Handelsregister der Kamer van Koophandel Nummer 34174446) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 210806: Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH, München, Sendlinger Str. 12, c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, 80331 München. Die Gesellschaft hat am 28.04.2016 den Verschmelzungsplan über ihre Verschmelzung mit der Lindencorso Holding 1 B.V. mit dem Sitz in Amsterdam / Niederlande (Handelsregister der Kamer van Koophandel KvK-Nummer 34174446) eingereicht. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung des Vorliegens der die übertragende Gesellschaft betreffenden Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Eintragung gemäß § 122k UmwG um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Minderheitsgesellschafter sind damit nicht vorhanden. Dies gilt auch für die Lindencorso Holding 1 B.V. Die Anteile an dieser werden von zwei Gesellschaften zu gleichen Teilen gehalten. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans bei der Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, Sendlinger Str. 12, 80331 München, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaften und der übernehmenden Gesellschaft können gemäß Artikel 2:316 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek - BW) der Verschmelzung durch Petition beim zuständigen niederländischen Bezirksgericht Amsterdam, Niederlande, unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach dem Tag, an dem die übertragenden Gesellschaften und die übernehmende Gesellschaft in einer niederländischen national verbreiteten Zeitung die Einreichung des Verschmelzungsplans beim niederländischen Handelsregister sowie die Geschäftsanschriften der übertragenden Gesellschaften und der übernehmenden Gesellschaft bekanntgegeben haben, widersprechen.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
HRB 210806: Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH, München, Sendlinger Str. 12, c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, 80331 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2016 hat die Änderung des § 4 (Verfügung über Geschäftsanteile, Einziehung) der Satzung beschlossen.
HRB 210806: Diana Park Bürohaus Betriebsgesellschaft mbH, München, Sendlinger Str. 12, c/o Goldman Sachs Realty Management GmbH, 80331 München. Prokura erloschen: Petzold, Lars, Hönow, * ‒.‒.‒‒; Steinborn, Klaus, Groß Köris, * ‒.‒.‒‒.
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