HRA 10106: Diana Projekt AG & Co. KG, Hammelburg, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: HWT invest Aktiengesellschaft, Bad Brückenau (Amtsgericht Schweinfurt HRB 2931).
HRA 10106: Diana Projekt AG & Co. KG, Hammelburg, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist ohne Liquidation erloschen.
HRA 10106: Diana Projekt AG & Co. KG, Hammelburg, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: HWT invest Aktiengesellschaft, Bad Brückenau (Amtsgericht Schweinfurt HRB 2931). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Merkur Bank KGaA, München (Amtsgericht München HRB 122853).
HRA 10106: Diana Projekt AG & Co. KG, Hammelburg, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.8.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.8.2019 und Beschluss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.8.2019 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Bankgeschäft) von der Bank Schilling AG mit dem Sitz in Hammelburg (Amtsgericht Schweinfurt HRB 2931) übernommen. Die Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgte am heutigen Tag. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10106: Diana Projekt AG & Co. KG, Hammelburg, Am Marktplatz 10, 97762 Hammelburg. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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