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Diana Vermögensverwaltungs AG, München (HRB 125450)

Firmendaten

Anschrift
Königinstr. 107
80802 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 125450
Amtsgericht: München
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Diana Vermögensverwaltungs AG aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 125450 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Diana Vermögensverwaltungs AG ihren Standort nicht geändert. Die Diana Vermögensverwaltungs AG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 7

Calendar 25.08.2015
Veränderung

HRB 125450:Diana Vermögensverwaltungs AG, München, Königinstraße 107, 80802 München.Die Verschmelzung wurde am 28.07.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Companies House Nr. SE83 ).

Calendar 03.07.2015
Veränderung

HRB 125450:Diana Vermögensverwaltungs AG, München, Königinstraße 107, 80802 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 23.03.2015 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2015 mit der Great Lakes Reinsurance (UK) PLC mit dem Sitz in London, Vereinigtes Königreich (Companies House Nr. 2189462) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 26.03.2015
Vorgang ohne Eintragung

HRB 125450:Diana Vermögensverwaltungs AG, München, Königinstraße 107, 80802 München.Die Gesellschaft hat am 23.03.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Great Lakes Reinsurance (UK) PLC mit dem Sitz in London/UK / Vereinigtes Königreich (Companies House Nummer 2189462) eingereicht. Die Diana Vermögensverwaltungs AG (nachfolgend als Diana AG) bezeichnet) soll auf die Great Lakes Reinsurance (UK) PLC (nachfolgend als GLUK bezeichnet) im Wege derVerschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation verschmolzen werden, wobei die GLUK im Rahmen der Verschmelzung die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SocietasEuropaea, SE) (nachfolgend als SE bezeichnet) annimmt (Gründung einer SE durchVerschmelzung gemäß Art. 2 Abs. 1, 17 Abs. 2 (a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend als SE-VO bezeichnet)) Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften werden daher gemäß Art. 21 (a) bis (e) der SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht:1. Diana Vermögensverwaltungs AG (Diana AG)(a) Rechtsform, Firma und Sitz der Diana AG Rechtsform: Aktiengesellschaft deutschen RechtsFirma: Diana Vermögensverwaltungs AGSitz: München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 125450.(b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der EintragungDie Diana AG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 125450. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151 /EWG hinterlegt.(c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Diana AG gemäß Art. 24 Abs. 1 (a) SE-VO sowie der Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Die Gläubiger der Diana AG werden durch die Gläubigerschutzvorschriften des deutschen Rechts geschützt. In Bezug auf die Stellung der Gläubiger der Diana AG gilt das Folgende: Da der künftige Sitz der SE aus deutscher Sicht im Ausland sein wird, finden nach deutschem Recht die speziellen Gläubigerschutzrechte gemäß § 8, 13 des deutschen SE-Ausführungsgesetzes (nachfolgend als SEAG bezeichnet) Anwendung. Nach § 8 Satz 1, 13 Abs. 1 und 2 SEAG haben die Gläubiger der Diana AG gegenüber der Diana AG ein Recht auf Sicherheitsleistung, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Hierzu muss der Anspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan offengelegt worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet werden. Zusätzlich müssen die Gläubiger glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Offenlegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans erfolgt für die Diana AG gemäß Art. 18 SEVO i.V.m. § 61 Satz 2 des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) beim zuständigen Handelsregister der Diana AG. Das vorstehend beschriebene Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans gemäß Art. 18 SE-VO, § 61 Satz 2 UmwG entstanden sind (§ 8 Satz 1, 13 Abs. 2 SEAG). Bei der Diana AG gibt es weder Anleihegläubiger noch Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien. Für sie sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Diana AG eingeholt werden: Diana Vermögensverwaltungs AG Abteilung CF M&A z. Hd. Frau Dora Malek/Herrn Mathias Walterspiel Königinstraße 107 80802 München Deutschland(d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der Diana AG gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie der Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Die Minderheitsaktionäre einer deutschen Gesellschaft werden durch die Schutzvorschriften des deutschen Rechts geschützt. Da die Diana AG eine 100%ige Tochtergesellschaft der GLUK ist, existieren jedoch keine Minderheitsaktionäre. Eine Regelung ihrer Rechte ist damit nach deutschem Recht nicht erforderlich. Ferner verzichten sämtliche Aktionäre der verschmelzenden Gesellschaften gemäß § 8 Abs. 5 des Verschmelzungsplans ausdrücklich auf die Abgabe eines Abfindungsangebots zum Schutz von Minderheitsaktionären.(e) Firma und Sitz der SEDie Firma der durch die Verschmelzung entstehenden SE lautet Great Lakes Reinsurance (UK) SE und ihr Sitz ist in Plantation Place, 30 Fenchurch Street, London EC3M 3AJ, Vereinigtes Königreich.2. Great Lakes Reinsurance (UK) PLC (GLUK)(a) Rechtsform, Firma und Sitz der GLUKRechtsform: Aktiengesellschaft englischen RechtsFirma: Great Lakes Reinsurance (UK) PLC Sitz: Plantation Place, 30 Fenchurch Street, London EC3M 3AJ, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Companies House unter der Nummer 2189462. (b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 6811511 EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung. Die GLUK ist eingetragen im Companies House, Crown Way, Maindy, Cardiff, CFI4 3UZ unter der Nummer 2189462. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. (c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der GLUK gemäß Art. 24 Abs. 1 (a) SE-VO sowie der Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Es gibt keine anwendbaren Gläubigerschutzvorschriften nach englischem Recht. (d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der GLUK gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie der Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Nach englischem Recht gibt es keine anwendbaren Schutzvorschriften für Minderheitsgesellschafter. Da die GLUK eine 100%ige Tochtergesellschaft der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 42039, ist, existieren auch keine Minderheitsaktionäre. Ferner verzichten sämtliche Aktionäre der verschmelzenden Gesellschaften gemäß § 8 Abs. 5 des Verschmelzungsplans ausdrücklich auf die Abgabe eines Abfindungsangebots zum Schutz von Minderheitsaktionären. (e) Firma und Sitz der SEDie Firma der durch die Verschmelzung entstehenden SE lautet Great Lakes Reinsurance (UK) SE und ihr Sitz ist in Plantation Place, 30 Fenchurch Street, London EC3M 3AJ, Vereinigtes Königreich.

Calendar 17.12.2009
Vorgang ohne Eintragung

Diana Vermögensverwaltungs AG, München, Königinstraße 107, 80802 München.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

Calendar 12.03.2008
Vorgang ohne Eintragung

Diana Vermögensverwaltungs AG, München (Königinstraße 107, 80802 München). Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

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Historie 1

06.06.2007
Entscheideränderung

Austritt
Frau Annemarie Pechtl
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Marion Politz
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andrea Reik
Prokurist