Diapharm Regulatory Services GmbH, Münster, Hafenweg 18 - 20, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2011 mit der Diapharm GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster 25 AR 5/12) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Diapharm Regulatory Services GmbH, Münster, Hafenweg 18 - 20, 48155 Münster. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Münster HRA 9343) am 22.03.2012 wirksam geworden.
Diapharm Regulatory Services GmbH, Münster, Hafenweg 18 - 20, 48155 Münster.Geschäftsanschrift: Hafenweg 18 - 20, 48155 Münster.
Diapharm Regulatory Services GmbH, Münster, (Lingener Straße 12, 48155 Münster).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2008 mit der Diapharm Regulatory Services GmbH Oldenburg mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 3509) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Diapharm Regulatory Services GmbH, Münster (Lingener Straße 12, 48155 Münster). Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages im nunmehrigen § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 139.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Diapharm Regulatory Services GmbH Oldenburg, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 3509) beschlossen. Desweiteren wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.Neues Stammkapital 425.000,00 EUR.
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