HRB 136106 B: Die Blechprofis Kruschke GmbH, Hennigsdorf, Ziegrastr. 15-19, 12057 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Sitzverlegung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hennigsdorf verlegt (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10853 NP).
HRB 136106 B: Die Blechprofis Kruschke GmbH, Sitz vormals: Berlin, Ziegrastr. 15-19, 12057 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Hennigsdorf; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hennigsdorf verlegt (Amtsgericht Neuruppin, HRB 10853 P). Neue Anschrift : Am Alten Walzwerk 1 in 16761Hennigsdorf
HRB 10853 NP: Die Blechprofis Kruschke GmbH, Hennigsdorf, Am Alten Walzwerk 1, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Am Alten Walzwerk 1, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: Durchführung von Blechverarbeitungen, Schweißkonstruktionen, Sondermaschinenbau, Herstellung von Maschinenbauelementen und Maschinenbauteilen sowie Montagen. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Kruschke, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Klein, Beate, * ‒.‒.‒‒, Berlin, Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 28.06.2011. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 136106) nach Hennigsdorf verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz).
Die Blechprofis Kruschke GmbH, Berlin, Ziegrastr. 15-19, 12057 Berlin. Prokura: 1. Klein, Beate, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Die Blechprofis Kruschke GmbH, Berlin, Ziegrastr. 15-19, 12057 Berlin. Firma: Die Blechprofis Kruschke GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Ziegrastr. 15-19, 12057 Berlin Gegenstand: Die Durchführung von Blechverarbeitungen, Schweißkonstruktionen, Sondermaschinenbau, Herstellung von Maschinenbauelementen und Maschinenbauteilen sowie Montagen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Kruschke, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Hohen Neuendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.06.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Die Blechprofis e.K. vom Inhaber Karsten Kruschke geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45246 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 28.07.2011. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..