HRA 50497: Die Lernhilfe OHG, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 18, 60386 Frankfurt am Main. Der Sitz ist nach Griesheim (jetzt Amtsgericht Darmstadt, HRA 86750) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 86750: Die Lernhilfe OHG, Griesheim, Daniel-Müller-Straße 2, 64347 Griesheim. Von Frankfurt am Main (bisher: AG Frankfurt am Main, HRA 50497) nach Griesheim verlegt.
HRA 86750: Die Lernhilfe OHG, Griesheim, Daniel-Müller-Straße 2, 64347 Griesheim. Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Daniel-Müller-Straße 2, 64347 Griesheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Lippert, Esther, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒; Reuter, Fabian, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 50497: Die Lernhilfe OHG, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 18, 60386 Frankfurt am Main. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Reuter, Wolfgang, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Reuter, Fabian, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Lippert, Esther, Riedstadt, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 50497: Die Lernhilfe OHG, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 18, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögen des Die Lernhilfe e.K. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 22262) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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