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Die Objekteinrichter GmbH, Ahaus (HRB 2901) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Heisenbergstr. 5
48683 Ahaus
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 2901
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Die Objekteinrichter GmbH aus Ahaus war im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRB 2901 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Die Objekteinrichter GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Die Objekteinrichter GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 18.10.2005
Löschung

Die Objekteinrichter GmbH, Ahaus (Heisenbergstraße 5, 48683 Ahaus). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Laborbau Systeme Hemling GmbH mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 2902) am 26.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 20.09.2005
Veränderung

Die Objekteinrichter GmbH, Ahaus (Heisenbergstraße 5, 48683 Ahaus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2005 mit der Laborbau Systeme Hemling GmbH mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 2902) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

18.10.2005
Registervorgang

Löschung 29.09.2005