VR 5979: Die Pflückfrischen e.V., Hannover (c/o Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. Johannssenstr. 10, 30159 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vereinigung der Spargel- und Beeerenanbauer e.V. am 24.08.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
VR 5979: Die Pflückfrischen, Hannover (c/o Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. Johannssenstr. 10, 30159 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 11.02.2020 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.02.2020 mit dem Verein Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 5802) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.