Die Prothetik Dentallabor GmbH, Dortmund (Evinger Str. 340, 44339 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gerhard Koch Zahntechnik, e. K. (Amtsgericht Halle, HRA 4220) am 16.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Die Prothetik Dentallabor GmbH, Dortmund (Evinger Str. 340, 44339 Dortmund). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18. August 2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, Gerhard Koch übertragen, zukünftig handelnd unter der Einzelfirma Gerhard Koch Zahntechnik. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.