HRB 158320: Die Raum-Patrouille Gebäudereinigung GmbH, Hamburg, Poststraße 33, 20354 Hamburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.08.2019 wirksam geworden.
HRB 158320: Die Raum-Patrouille Gebäudereinigung GmbH, Hamburg, Poststraße 33, 20354 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2019. Geschäftsanschrift: Poststraße 33, 20354 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Glas- und Gebäudereinigungsarbeiten aller Art, alle sonstigen Reinigungsarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Falenski, Gudrun, Nahrendorf OT Nieperfitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Falenski, Gudrun, Nahrendorf OT Nieperfitz, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Die Raum-Patrouille Gebäudereinigung e.K. in Nahrendorf (Amtsgericht Lüneburg, HRA 203165) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.05.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.