HRB 145354 B: Firma / Name vormals: Digitale Avantgarde UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Kleine Präsidentenstraße 3, 10178 Berlin. Firma: Die Weber GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kleine Präsidentenstraße 3, 10178 Berlin; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Medienproduktionen in allen Medienbereichen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Peters, Christian; Geschäftsführer: 2. Bahre, Martin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Berning, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 ist das Stammkapital um 23.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Die Weber oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 54920 B) erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in Ziff. I (Firma), Ziff. III (Gegenstand des Unternehmens) und Ziff. IV (Stammkapital, Geschäftsanteile) und Ziff. V (Geschäftsführung). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. XVI (Gründungsaufwand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Die Weber oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 54920 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH