Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Das Registerblatt ist geschlossen.
c)
Ausgeschieden als Kommanditist/in:
NBIM Otto W1 S.à.r.l., Luxemburg/ Luxemburg (Registre de
Commerce et des Sociétés, B171609).
Ausgeschieden als Kommanditist/in:
Laflou B.V., Amsterdam/ Niederlande (Kamer van Koophandel
Amsterdam, 55996469). |
a)
23.03.2023
Krimmel
b)
Fall 2 |
HRA 29789: Die Welle 1 Frankfurt Immobilien GmbH & Co. KG, Köln, c/o AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Herrn Krumpholz/Herrn Welter, Im MediaPark 8a, 50670 Köln. Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 51002) Frankfurt am Main.
HRA 51002: Die Welle 1 Frankfurt Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Die Welle & NKE Neues Kranzler Eck Immobilien Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 116469), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRA 29789) nach Frankfurt am Main verlegt.
HRA 29789:Die Welle 1 Frankfurt Immobilien GmbH & Co. KG, Köln, c/o AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Herrn Krumpholz/Herrn Welter, Innere Kanalstraße 95, 50823 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Herrn Krumpholz/Herrn Welter, Im MediaPark 8a, 50670 Köln.
Die Welle 1 Frankfurt Immobilien GmbH & Co. KG, Köln, c/o AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Herrn Krumpholz/Herrn Welter, Innere Kanalstraße 95, 50823 Köln. (das Halten, das Entwickeln, das Betreiben, die Vermietung und die Veräußerung von in Deutschland belegenen Grundstücken, unter anderem des Grundstückes An der Welle 1 in Frankfurt am Main, welches mit einem gemischt genutzten Gebäudekomplex einschließlich eines 13-stöckigen in Wellenform gebauten Gebäudes mit Büro- und Verkaufsflächen sowie Tiefgaragen ("Grundstück") bebaut ist, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, welche den vorstehend bezeichneten Unternehmensgegenstand direkt oder indirekt unterstützen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Herrn Krumpholz/Herrn Welter, Innere Kanalstraße 95, 50823 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Firmenänderung und Sitzverlegung (bisher: KIKHOSTE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg AG Hamburg HRB 124145) nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Die Welle & NKE Neues Kranzler Eck Immobilien Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 77835), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der West Register PRIME Frankfurt W1 GmbH, Pullach i. Isartal (Amtsgericht München, HRB 184279) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.