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Die Werkstatt Gesellschaft für Mediengestaltung mbH, Bad Homburg (HRB 5897)

Firmendaten

Anschrift
Siemensstr. 6
61352 Bad Homburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wdv.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 5897
Amtsgericht: Bad Homburg
Rechtsform: GmbH
Keywords
Kommunikations-Dienstleistungen Corporate Publishing Publisher
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Die Werkstatt Gesellschaft für Mediengestaltung mbH aus Bad Homburg ist im Handelsregister Bad Homburg unter der Nummer HRB 5897 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Die Werkstatt Gesellschaft für Mediengestaltung mbH ihren Standort nicht geändert. Die Die Werkstatt Gesellschaft für Mediengestaltung mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 14.10.2010
Veränderung

Die Werkstatt Gesellschaft für Mediengestaltung mbH, Bad Homburg v. d. Höhe, (Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe).Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 mit Nachtrag vom 09.09.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 mit Nachtrag vom 09.09.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Die Werkstatt Mediengestaltung Günter Helfenstein e. K. (Amtsgericht Bad Homburg, HRA 5137) auftretenden Kaufmann Günter Helfenstein, Bad Sobernheim, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.