HRB 210150: Die Werkstatt Verlagsauslieferung GmbH, Rastede, Königstraße 43, 26180 Rastede. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR beschlossen. Stammkapital: 90.000,00 EUR.
HRB 210150:Die Werkstatt Verlagsauslieferung GmbH, Rastede, Königstraße 43, 26180 Rastede.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.09.2015 wirksam geworden.
HRB 210150:Die Werkstatt Verlagsauslieferung GmbH, Rastede, Königstraße 43, 26180 Rastede.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2015. Geschäftsanschrift: Königstraße 43, 26180 Rastede. Gegenstand: Tätigkeit als Verlag und Verlagsauslieferung; Handel, Vervielfältigung und Verbreitung von Medien und Non-Book-Artikel aller Art sowie die logistische Abwicklung. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schünemann, Erich, Gleichen, * ‒.‒.‒‒; Weidmann, Bernd, Rastede, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Langhorst, Mareike, Rastede, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Verlag Die Werkstatt GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 1283) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 22.06.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 22.06.2015. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.