Dieck Immobilien OHG, Hückelhoven, Porschestraße 8, 41836 Hückelhoven. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dieck & Co. Erfrischungsgetränke OHG am 19.07.13 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dieck Immobilien OHG, Hückelhoven, Porschestraße 8, 41836 Hückelhoven. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2013 mit der Dieck & Co. Erfrischungsgetränke OHG mit Sitz in Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 5591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dieck Immobilien OHG, Hückelhoven, Porschestraße 8, 41836 Hückelhoven. (die Verwaltung eigenen Vermögens.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Porschestraße 8, 41836 Hückelhoven. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne oder mehrere Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Persönlich haftender Gesellschafter: Dieck, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒; Dieck, Frank, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒; Dieck-de Bache, Désirée, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒; Dieck-Prüter, Nicole, Hückelhoven, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.