HRB 215489: Diedloff Service GmbH, Hannover, Völgerstraße 5, 30519 Hannover. Einzelprokura: Ortmann, Heike, Weyhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 215489: Diedloff Service GmbH, Hannover, Völgerstraße 5, 30519 Hannover. Prokura erloschen: Glombitza, Tobias, Ronnenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 215489: Diedloff Service GmbH, Hannover, Völgerstraße 5, 30519 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2017. Geschäftsanschrift: Völgerstraße 5, 30519 Hannover. Betrieb eines Cateringunternehmens sowie von Kantinen, insbesondere von Kindergarten-, Schul- und Betriebskantinen, die Produktion und Ausgabe von Speisen sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit keine Erlaubnis vorliegt. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Diedloff, Martin, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Glombitza, Tobias, Ronnenberg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Kantinengeschäft) der Diedloff GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 209330) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 03.07.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.