Diegro Karl Dieler Großhandels-GmbH, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Textílhaus Dieler GmbH & Co. KG am 28.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Diegro Karl Dieler Großhandels-GmbH, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.04.2011 mit der Textilhaus Dieler GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 1328) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Diegro Karl Dieler Großhandels-GmbH, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Nach geänderter Vertretungsbefugnis, nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Dieler, Hans, Herten, * ‒.‒.‒‒; Dieler, Wolfgang, Herten, * ‒.‒.‒‒; Dieler, Benno, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Dieler, Klaus, Gladbeck, * ‒.‒.‒‒.
Diegro Karl Dieler Großhandels-GmbH, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen.Nicht mehr Geschäftsführer: Dieler, Luise, Textilkauffrau, Gelsenkirchen.
Diegro Karl Dieler Großhandels-GmbH, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen.Geschäftsanschrift: Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Der mit der Textilhaus Dieler GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 1328) am 16.07.1993 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.02.2009 zum 28.02.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.