Diekel Bau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Papenburg, Hauptkanal links 88, 26871 Papenburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bunte Transfergesellschaft mbH, Genthin (AG Stendal HRB 5507). Die Firma ist ohne Liquidation erloschen.
Diekel Bau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Bentheim (Hauptkanal links 88, 26871 Papenburg). Sitz verlegt, nun: Papenburg.
Diekel Bau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Papenburg, Hauptkanal links 88, 26871 Papenburg. Geschäftsanschrift: Hauptkanal links 88, 26871 Papenburg.
Diekel Bau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Bentheim (Hauptkanal links 88, 26871 Papenburg, die Planung und Durchführung von Arbeiten im Straßen-, Hafen- und Tiefbau sowie die Ausführung aller ähnlichen oder damit zusammenhängenden Arbeiten. Die Gesellschaft darf auch den Handel mit einschlägigen Materialien aufnehmen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bunte Transfergesellschaft mbH, Genthin (AG Stendal HRB 5507). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Diekel Bau Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Bentheim (AG Osnabrück HRB 130144) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.