HRA 506: Dieler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Cranger Straße 288, 45891 Gelsenkirchen. Nach Ergängzung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Dieler Immobilien Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1879), für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und dieser persönlich haftenden Gesellschafterin ist diese persönlich haftende Gesellschafterin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
HRA 506: Dieler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Cranger Straße 288, 45891 Gelsenkirchen.
Dieler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Liquidator: Dieler Immobilien Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1879). Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Dieler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Dieler Immobilien Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1879), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Dieler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Feldhofstraße 2, 45879 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.04.2011 mit der Dieler Service GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 9771) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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